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Berufungsverfahren
DHV legt Leitlinien für faire und moderne Berufungsverfahren vor   

Leitlinien im Überblick:

  • Faire, transparente und zügige Berufungsverfahren mit klarer Kommunikation 
  • Verhandlungen erst nach Rufzusage - keine intransparenten Parallelgespräche 
  • Verbindliche Zusagen und verlässliche Ausstattung der Professur 
  • Gute Rahmenbedingungen: attraktive Besoldung, Forschungsfreiräume, internationale Unterstützung


Aktualisiert: 29.03.2026

Von: academics
News Berufungsverfahren Professur HAW W-Besoldung

Artikelinhalt

Zügigere Verfahren und transparente Kommunikation Keine Grauzonen bei Verhandlungen  Verlässliche Ressourcen und faire Vergütung Strukturiertes Onboarding und mehr Unterstützung Zur Person: Prof. Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch

Zügigere Verfahren und transparente Kommunikation

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© academics Grafik

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat dafür plädiert, die Berufungskultur unter Beibehaltung bewährter Standards zeitgemäß fortzuentwickeln.

So müssten Verfahren zügig ablaufen und von einer aktiven Kommunikation getragen werden. In Ausschreibungen seien Bewerbungsanforderungen eindeutig zu kommunizieren. Zudem sollten stets konkrete Ansprechpersonen benannt und einsehbare Dokumentationen des Verfahrensstandes flächendeckend Standard werden.

"Für eine künftig in der Breite noch erfolgreichere Gestaltung von Berufungsverfahren bedarf es nicht nur einer umsichtigen und sachdienlichen Wissenschaftspolitik. Ebenso entscheidend ist die Verantwortung der Hochschulen selbst: Mit klaren, transparenten und fairen Verfahren können sie das Berufungsgeschehen maßgeblich und zum Vorteil aller prägen."

DHV-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch

Keine Grauzonen bei Verhandlungen 

Berufungsverhandlungen dürfen nach Einschätzung des DHV erst nach erteilter Rufzusage beginnen. Intransparente Vorabgespräche oder „graue“ Parallelverhandlungen mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern seien nicht nur unzulässig, sondern kontraproduktiv. Ein professionelles Berufungsmanagement könne als zentrale Service- und Informationsstelle fungieren. Im Idealfall umfasse es auch spezielle Serviceangebote insbesondere für Wissenschaftler:innen aus dem Ausland, um ihnen bei Fragen des Beamten-, Arbeits- und Hochschulrechts aktiv zur Seite zu stehen. 

Berufungszusagen müssen rechtsverbindlich, klar und verständlich formuliert sein, so der DHV weiter. Rückzahlungsklauseln bei vorzeitigen Wechseln unterliefen das dem Beruf von Wissenschaftler:innen immanente Freizügigkeitsprinzip und weckten Misstrauen. Wissenschaft könne an Leistungsparameter geknüpft werden, nicht aber an Wohlverhalten und ausbedungene Treuepflichten.

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Verlässliche Ressourcen und faire Vergütung

Auch die Ausstattung einer Professur muss nach Vorstellungen des DHV verlässlich sein und neben einer gesetzlich gesicherten Grundausstattung mindestens fünf Jahre befristete Zusatzressourcen sowie transparente Regeln für die Zeit danach umfassen. Die Gewährung unbefristeter, dynamischer und ruhegehaltfähiger Leistungsbezüge bereits für Erstberufene zeige Wertschätzung.

Zu einer attraktiven und konkurrenzfähigen Besoldung gehöre außerdem die konsequente Ausschöpfung der W-Besoldung. Forschungsfreiräume durch ein reduziertes Lehrdeputat oder vorgezogene Forschungssemester seien zugleich großzügig zu gewähren. Möglichkeiten, interessierte Wissenschaftler:innen auch teilweise beurlauben zu können, sollten nicht zuletzt im Hinblick auf die Förderung des internationalen Austauschs erweitert werden.

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Strukturiertes Onboarding und mehr Unterstützung

Familien- und Dual-Career-Services bleiben laut DHV von zentraler Bedeutung. Ein strukturiertes Onboarding mit serviceorientierter Verwaltung, umfassenden auch englischsprachigen Informationen sowie mehrsprachiger Gremienkommunikation erleichtere internationalen Talenten den Einstieg in Deutschlands Academia.

„Berufungsverfahren müssen weiterhin so gestaltet sein, dass in begründeten Fällen von der öffentlichen Ausschreibung abgewichen werden kann, ohne das Prinzip der Bestenauslese oder das Selbstergänzungsrecht der Fakultät zu unterlaufen“, erklärte Koch abschließend. „Auch bei beschleunigten Verfahren muss dem jeweiligen Fachbereich stets ein Vetorecht zustehen.“

Zur Person: Prof. Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch

Lambert T. Koch ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler und Hochschulmanager. Er war von 2008 bis 2022 Rektor der Bergischen Universität Wuppertal und wurde mehrfach für seine Amtsführung ausgezeichnet. Seit 2023 ist er Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV), der die Interessen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland vertritt. 

➥ Umfassende Informationen finden Sie auf der Themenseite Berufungsverfahren

(che)

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