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Vereinbarkeit Familie und Forschung
Mit Kind und Kegel forschen

Die Wissenschaftskarriere alleine zu managen, ist ohnehin schon anspruchsvoll. Wenn Kinder hinzukommen, gerät die Karriereplanung zum Drahtseilakt. Wie die Vereinbarkeit von Familie und Forschung dennoch gelingen kann.

Wie gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Forschung? © complize / photocase.de
Artikelinhalt

Forschung und Familie unter einen Hut zu bringen, ist ein Drahtseilakt. Für viele Nachwuchsforscher fallt die wissenschaftliche Qualifizierung mit der Familiengründungsphase zusammen. Allerdings ist die Betreuung von kleinen Kindern äußerst zeitintensiv. Gerade in den ersten Lebensjahren werden die Kinder häufig krank, im schulfähigen Alter ergeben sich neue Herausforderungen wie die Organisation der Ferienbetreuung. Besonders Frauen machen deshalb Abstriche im Beruf und fallen von der Karriereleiter. Noch problematischer ist die Situation für Alleinerziehende. Zudem arbeitet der Großteil der Nachwuchswissenschaftler mit befristeten Arbeitsvertragen. Damit stellt sich auch die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Sie nach der Geburt Ihres Kindes an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Entgegenkommen von Politik und Arbeitgebern

Diese Probleme sind jedoch mittlerweile hinreichend bekannt. Auf allen Ebenen werden Anstrengungen unternommen, um die Situation für forschende Eltern zu verbessern. So kommt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Eltern mit Kindern unter 18 Jahren sogar entgegen. Die gesetzlich festgelegte Sechsjahresfrist verlängert sich nach der Promotion um zwei Jahre pro Kind. Außerdem können werdende Mutter und Vater eine Verlängerung ihres befristeten Arbeitsvertrags für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzzeit und der Elternzeit beantragen.


Forschungsförderung und -programme für Eltern

Auch bei der Forschungsförderung werden forschenden Müttern und Vätern Zugeständnisse gemacht. So enthält das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU keine Altersgrenzen und berücksichtigt Eltern- und Mutterschutzzeiten. Die DFG bietet forschungsorientierte Gleichstellungsstandards für ihre Förderpolitik, die die Herausforderungen, die sich forschenden Eltern tagtäglich stellen, kompensieren sollen. Daneben wartet sie mit einem Instrumentenkasten zur Vereinbarkeit von Forschung und Familie (siehe INFO-BOX) auf. In diesem Instrumentenkasten finden sich konkrete Maßnahmen von Einrichtungen wie Vaterberatungsstellen und Reisekostenzuschüsse für NachwuchswissenschaftlerInnen, die ihr Kind mit auf eine Tagung nehmen müssen.

Auch in den Chefetagen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen setzt ein Umdenken ein, das sich allmählich an der Basis bemerkbar macht. Arbeitsvertrage enthalten oft flexible Arbeitszeitmodelle, und immer mehr Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten eigene Betreuungsmöglichkeiten inklusive Notfallbetreuung an. Da diese Platze begrenzt sind, sollten Sie Ihr Kind frühzeitig anmelden.

An den Einrichtungen sind es in der Regel die Gleichstellungsbeauftragten, die ein umfangreiches Beratungsangebot zum Thema Vereinbarkeit von Forschung und Familie bereithalten. Lassen Sie sich schon in der Schwangerschaft beraten, welche Rechte und Möglichkeiten Sie speziell an Ihrer Einrichtung haben.

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Organisation der Elternzeit für beide Partner

Wenn Sie ein Kind erwarten, stehen für Sie einige organisatorische Fragen an. Versuchen Sie zunächst, Ihr Forschungsprojekt und Ihre Arbeit so umzugestalten, dass Sie möglichst ohne eine To-Do-Liste in den Mutterschutz (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) oder als Vater in die Elternzeit gehen. Nutzen Sie ruhig die ersten Monate nach der Geburt Ihres Kindes, es kennenzulernen und sein Heranwachsen intensiv zu begleiten. Definieren Sie für sich und gemeinsam mit Ihrem Partner, wie Sie die Elternzeit gestalten und wie Sie Betreuungs- und Erwerbsarbeitszeiten verteilen wollen.

Überlegen Sie sich auch, inwiefern Sie für Ihre Vorgesetzten und Kollegen während der Elternzeit erreichbar sein und welche Tätigkeiten Sie übernehmen wollen. Bedenken Sie dabei, dass die Betreuung eines Kindes sehr zeitintensiv ist und Sie sich auf mögliche Arbeitszeiten, wie während des Schlafes, nicht verlassen können. Das Mindeste, das Sie während der Elternzeit tun sollten, ist jedoch, den Forschungsstand in Ihrem Gebiet weiter zu verfolgen.

Familienfreundliche Organisation von wissenschaftlicher Arbeit

Wenn Sie nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren, lasst sich die alltägliche wissenschaftliche Arbeit durchaus familienfreundlich organisieren. So können Besprechungen immer während der Kita-Zeiten stattfinden und viele Aufgaben lassen sich auch vom heimischen Computer aus erledigen. Da viele Akademiker keine Kinder haben, sind ihnen die erschwerten Bedingungen für Mutter und Väter oft nicht bewusst, aber sie sind sehr wohl zu Zugeständnissen bereit. Machen Sie Ihre Vorgesetzten und Kollegen deshalb auf Ihre spezifischen Bedürfnisse aufmerksam. Entwickeln Sie Notfallszenarien für den Fall, dass Ihr Kind krank wird und Sie eine nicht aufschiebbare Aufgabe zu erledigen haben. Das ist umso wichtiger, wenn Sie alleinerziehend sind. Überlegen Sie sich außerdem frühzeitig, welche Tätigkeiten und Arbeitszeitmodelle Ihrer Familiensituation entsprechen und welche sich gar nicht vereinbaren lassen. Gerade Laborarbeiten werden schnell zum Problem – die Experimente folgen einem strengen Protokoll, das eine plötzliche Erkältung Ihres Kindes natürlich nicht vorsieht. Vielleicht können Kollegen diese Arbeiten übernehmen. Gegebenenfalls sollten Sie sich ein verwandtes Forschungsgebiet suchen, in dem der Faktor Zeit eine geringere Rolle spielt. Ohnehin ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Forschung methodisch wie auch thematisch breit aufstellen (lesen Sie hierzu: "Das richtige Forschungsthema") – machen Sie also aus der vermeintlichen Not eine Tugend.

Finanzielle Aspekte für Wissenschaftler in der Elternzeit

Als finanzielle Unterstützung für die Elternzeit können Angestellte, Beamte und auch Selbstständige das Elterngeld beantragen. Dieses berechnet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der vergangenen zwölf Monate und wird für mindestens zwölf Monate gezahlt. Bis zu 14 Monate sind möglich, wenn Sie und Ihr Partner für je mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen oder Sie Ihr Kind allein erziehen. Mit dem ElterngeldPlus haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Elterngeld zu beziehen und zugleich in Teilzeit zu arbeiten, während beispielsweise Ihr Partner die Betreuung übernimmt. Auch Mischformen zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus sind möglich.

Wenn Sie ein Stipendium beziehen, haben Sie schlechte Karten beim Elterngeld. Ihr Stipendium gilt nämlich nicht als Erwerbseinkommen, und Sie erhalten grundsätzlich nur den Sockelbetrag von 300 Euro. Nehmen Sie daher mit dem Stipendiengeber Kontakt auf – viele verlängern die Laufzeit des Stipendiums um die Familienzeit.

Lesen Sie hierzu auch "Promovieren mit Kind".

INFO-BOX: audit familiengerechte hochschule

Hochschulen haben die Möglichkeit, sich über das „audit familiengerechte hochschule“ als besonders familienfreundlich zertifizieren zu lassen. Eine Übersicht der aktuell zertifizierten Unternehmen, Institutionen und Hochschulen finden Sie hier: www.beruf-und-familie.de

INFO-BOX: Instrumentenkasten der DFG

Die Übersicht zum Instrumentenkasten, dem von der DFG entwickelten forschungsorientierten Gleichstellungsstandard, finden Sie über das frei zugängliche Online-Informationssystem: www.instrumentenkasten.dfg.de

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - Februar 2016

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