Bürokratische Fragen
Wie so oft, sind es häufig die nebensächlichen Dinge, die einem das Leben schwermachen können – allen voran die bürokratischen Fragen, Richtlinien und Probleme. Sie rangieren oft ganz oben auf der Hitliste der ungeliebten Stressmacher und Zeitfresser, denn nur die wenigsten haben die Muße, sich durch den Dschungel der Angebote und gesetzlichen Vorgaben zu kämpfen. Dennoch: Wer sich rechtzeitig informiert, kann Ärger und oft auch Geld sparen. Um die Dinge zu vereinfachen und Ihnen ein wenig Arbeit abzunehmen, haben wir – zur Vorbereitung auf die Promotionsphase – Informationen zu einigen der wichtigsten bürokratischen Fragen für Sie zusammengetragen – von Sozialversicherungen und -leistungen bis zur Steuererklärung.
Krankenversicherung:
Doktoranden, die eine Promotionsstelle innehaben oder neben der Promotion einer anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, automatisch abgesichert. Sie müssen sich nicht gesondert um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Anders sieht das bei Doktoranden aus, die während ihrer Promotion keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, wie etwa Stipendiaten. Sie müssen sich eigenständig um den Fortbestand ihres Versicherungsschutzes kümmern. Ein Verbleib in der Familienversicherung oder in der studentischen Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich, da Doktoranden mit ihrem Studienabschluss bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche haben. Zudem überschreiten sie oft die festgelegten Altersgrenzen von 25 bzw. 30 Jahren. Beide Kriterien schließen einen Verbleib in der Familienversicherung bzw. der studentischen Krankenversicherung aus. Doktoranden ohne Anstellung müssen sich daher freiwillig krankenversichern. Ausländische Doktoranden sollten für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland eine geeignete Auslandskrankenversicherung abschließen.
Vergünstigungen:
Wenn Sie als Doktorand an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie zwar den Semesterbeitrag bezahlen, erhalten dafür aber auch einen Studentenausweis. Mit diesem kommen Sie an verschiedensten Stellen in den Genuss von Vergünstigungen: Bei Kulturveranstaltungen, bei Sportclubs, in Kinos, in Schwimmhallen, im öffentlichen Nahverkehr, bei Zeitungs-Abos, bei der Kontoführung, beim Mobilfunkanbieter – nur, um ein paar Beispiele zu nennen. Außerdem bekommen Sie als eingeschriebener Promotionsstudent auch ein Semesterticket, mit dem Sie Teile des öffentlichen Nahverkehrs kostenlos nutzen können.
Privat versichert:
Problematisch ist das insbesondere für Doktoranden, die über ihre Eltern bisher ausschließlich privat versichert waren. Für sie ist es nicht möglich, ohne eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen weiterhin privat krankenversichert bleiben. Zwar bieten auch die privaten Krankenversicherungen freiwillige Versicherungen an, jedoch liegen die Beiträge in der Regel deutlich über denen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieser Kostenfalle zu entkommen. Erstens: Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zweitens: Sie lassen sich über die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Ehepartners – falls vorhanden – familienversichern.
BAföG:
Eine Promotion, der ein Studienabschluss vorausgeht, wird nicht mehr mit BAFöG-Leistungen gefördert. Das gilt auch dann, wenn Sie während Ihres Studiums kein BAFöG bezogen haben.
Promotionskosten steuerlich absetzen:
Wie alle anderen Arbeitnehmer müssen auch Doktoranden mit einer regulären Promotionsstelle Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Stipendiaten haben es da besser: Ihre Zuwendungen sind bis auf wenige Ausnahmen steuerfrei. Interessant ist ein weiterer Punkt: Sie können die Kosten, die Ihnen durch eine Promotion entstehen, unbegrenzt steuerlich absetzen. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2010 heißt es: „Aufwendungen für ein Promotionsstudium und die Promotion stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, sofern ein berufsbezogener Veranlassungszusammenhang zu bejahen ist […]. Dies gilt auch, wenn das Promotionsstudium bzw. die Promotion im Einzelfall ohne vorhergehenden berufsqualifizierenden Studienabschluss durchgeführt wird.“ Absetzbar sind demnach Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort sowie Mehraufwendungen für Verpflegung und auswärtige Unterbringung. Um all diese Kosten absetzen zu können, müssen Sie jedoch erst einmal ein zu versteuerndes Einkommen in entsprechender Höhe haben. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht immerhin noch die Möglichkeit, die entstandenen Fehlbeträge über einen sogenannten Verlustvortrag mit ins nächste Steuerjahr zu nehmen. In jedem Fall sollten Sie für alle Ausgaben, die Sie absetzen wollen, die entsprechenden Belege sammeln und aufbewahren.
Arbeitslosengeld:
Doktoranden können Arbeitslosengeld beziehen, denn sie gelten wegen ihres fehlenden Anspruchs auf BAFöG nicht mehr als Studenten. Heißt: Wenn Sie als Doktorand Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, dürfen Sie Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, beantragen. Sollten Sie vor oder während Ihrer Zeit als Doktorand lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, haben Sie zudem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dennoch rät die Bundesagentur für Arbeit davon ab, die eigene Promotion durch den Bezug von Arbeitslosengeld zu finanzieren. Denn Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II müssten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. So dürfe ein Doktorand, der von der Arbeitsagentur Leistungen bekommt, ein zumutbares Jobangebot nicht mit Verweis auf seine laufende Promotion ablehnen. „Dann verliert er seinen Anspruch auf Geldleistungen“, sagt Frauke Wille, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
Wohngeld:
Wer „nur“ Unterstützung bei der Miete braucht, könnte auch Wohngeld beantragen. Doktoranden sind nach Angaben des zuständigen Bundesbauministeriums vom Bezug dieser Leistung nicht ausgeschlossen, für sie gelten die gleichen allgemeinen Anspruchsregelungen. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt den Angaben zufolge von drei Faktoren ab: der Anzahl der Menschen in Ihrem Haushalt, dem Einkommen und den Mietkosten. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt.