Das richtige Umfeld ist entscheidend
Bringen Sie bei der Vorbereitung auch Ihre persönlichen Präferenzen mit ins Spiel: Wo wird das geboten, wonach Sie suchen? Wo fühlen Sie sich wohl? Wo möchten Sie gerne leben? Das persönliche Wohlbefinden ist ein bedeutender Faktor auf dem Weg zur erfolgreichen Promotion. Hier lohnen sich gegebenenfalls Besuche der Universitäten und Gespräche mit den Kollegen vor Ort. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch einen Eindruck über die genaue Ausstattung der Forschungseinrichtung verschaffen. Ist das passende Umfeld für die Promotion gefunden, ist ein Blick auf Fristen und Modalitäten Pflicht: Wann und bei wem muss ich mich bewerben? Welche Anforderungen gibt es?
Sprachkenntnisse nachweisen
Nicht selten wird auch der Nachweis von Sprachkenntnissen verlangt, insbesondere in Englisch. Haben Sie die geforderten Nachweise noch nicht erbracht, sollten Sie rechtzeitig vor Beginn der Promotion den entsprechenden Sprachtest ablegen. Informieren Sie sich frühzeitig zu Vorbereitungszeiten und Anmeldefristen der einzelnen Prüfungszentren.
Bürokratische Fragen
Wie so oft, sind es häufig die nebensächlichen Dinge, die einem das Leben schwermachen können – allen voran die bürokratischen Fragen, Richtlinien und Probleme. Sie rangieren oft ganz oben auf der Hitliste der ungeliebten Stressmacher und Zeitfresser, denn nur die wenigsten haben die Muße, sich durch den Dschungel der Angebote und gesetzlichen Vorgaben zu kämpfen. Dennoch: Wer sich rechtzeitig informiert, kann Ärger und oft auch Geld sparen. Um die Dinge zu vereinfachen und Ihnen ein wenig Arbeit abzunehmen, haben wir – zur Vorbereitung auf die Promotionsphase – Informationen zu einigen der wichtigsten bürokratischen Fragen für Sie zusammengetragen – von Sozialversicherungen und -leistungen bis zur Steuererklärung.
Krankenversicherung:
Doktoranden, die eine Promotionsstelle innehaben oder neben der Promotion einer anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, automatisch abgesichert. Sie müssen sich nicht gesondert um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Anders sieht das bei Doktoranden aus, die während ihrer Promotion keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, wie etwa Stipendiaten. Sie müssen sich eigenständig um den Fortbestand ihres Versicherungsschutzes kümmern. Ein Verbleib in der Familienversicherung oder in der studentischen Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich, da Doktoranden mit ihrem Studienabschluss bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche haben. Zudem überschreiten sie oft die festgelegten Altersgrenzen von 25 bzw. 30 Jahren. Beide Kriterien schließen einen Verbleib in der Familienversicherung bzw. der studentischen Krankenversicherung aus. Doktoranden ohne Anstellung müssen sich daher freiwillig krankenversichern. Ausländische Doktoranden sollten für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland eine geeignete Auslandskrankenversicherung abschließen.
Vergünstigungen:
Wenn Sie als Doktorand an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie zwar den Semesterbeitrag bezahlen, erhalten dafür aber auch einen Studentenausweis. Mit diesem kommen Sie an verschiedensten Stellen in den Genuss von Vergünstigungen: Bei Kulturveranstaltungen, bei Sportclubs, in Kinos, in Schwimmhallen, im öffentlichen Nahverkehr, bei Zeitungs-Abos, bei der Kontoführung, beim Mobilfunkanbieter – nur, um ein paar Beispiele zu nennen. Außerdem bekommen Sie als eingeschriebener Promotionsstudent auch ein Semesterticket, mit dem Sie Teile des öffentlichen Nahverkehrs kostenlos nutzen können.
Privat versichert:
Problematisch ist das insbesondere für Doktoranden, die über ihre Eltern bisher ausschließlich privat versichert waren. Für sie ist es nicht möglich, ohne eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen weiterhin privat krankenversichert bleiben. Zwar bieten auch die privaten Krankenversicherungen freiwillige Versicherungen an, jedoch liegen die Beiträge in der Regel deutlich über denen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieser Kostenfalle zu entkommen. Erstens: Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zweitens: Sie lassen sich über die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Ehepartners – falls vorhanden – familienversichern.