Fachrichtungen, Laufzeiten und Stiftungsgeber
Stiftungsprofessuren kann es in allen Fachrichtungen geben. Laut dem Servicezentrum Stiftungsprofessuren werden rund 34 Prozent aller Stiftungsprofessuren in den Wirtschaftswissenschaften eingerichtet, in den MINT-Fächern sind es insgesamt 36 Prozent. Die Geisteswissenschaften und die Medizin machen einen Anteil von jeweils etwa 11 Prozent aus.
Die Laufzeit einer Stiftungsprofessur richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Förderer und der Hochschule. Die meisten Stiftungsprofessuren haben eine Laufzeit von fünf Jahren, aber auch zehn Jahre sind möglich. Oft übernimmt nach Ablauf der Förderdauer die entsprechende Hochschule die Stiftungsprofessur als reguläre W2- oder W3-Professur.
Prestigeträchtige Stiftungsgeber sind die Lichtenberg-Professuren der VolkswagenStiftung und die Heisenberg-Professuren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Doch sie sind nicht die einzigen Förderer, die durch Finanzierungen eine Brücke zwischen Wirtschaft und Wissenschaft schaffen. Hier gibt es eine Liste der aktuell vom Stifterverband betreuten Stiftungsprofessuren.
Kritik an der Stiftungsprofessur
Bei der Schaffung der Professorenstellen betätigt sich der Stifterverband als sachkundiger Vermittler zwischen den Förderern und den Hochschulen. Eine Stiftungsprofessur wird in der Regel eingerichtet, wenn ein Förderer für ein Thema, das ihm wichtig ist, eine Hochschule findet, die dieses Forschungsthema ebenfalls bearbeiten will.
Die Hochschule entscheidet dann darüber, ob sie die Stiftungsprofessur annehmen möchte. Ein innovatives Forschungsfeld, das zur Hochschule passt, hat dabei gute Chancen. Förderer und Hochschule stehen dabei in engem Austausch über Erwartungen und Möglichkeiten der Stiftungsprofessur. Wegen dieser engen Verzahnung stehen Stiftungsprofessuren bisweilen in dem Ruf, nicht unabhängig forschen zu können.
Der Stifterverband für die Wissenschaft hat daher einen Code of Conduct formuliert, nach dem die Hochschulen frei über die Annahme von Stiftungsprofessuren entscheiden und ihnen die Freiheit von Forschung und Lehre ohne jede Beeinflussung seitens des Förderers zugesichert wird. Letztlich sind es aber die beiden Vertragspartner – Stifter und Hochschule –, die über die Ausgestaltung der Professur und die Verwertung des generierten Wissens entscheiden.
Rechte und Pflichten von Stiftungsprofessoren
Die Inhaber einer Stiftungsprofessur haben dieselben Rechte und Pflichten wie die regulären Professorinnen und Professoren an einer Hochschule. Sie forschen und lehren nicht nur, halten Prüfungen ab oder bieten Studierenden Sprechstunden an, sondern übernehmen zudem die Verantwortung für die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses. So helfen sie bei Masterarbeiten oder Promotionen, leiten die Studierenden an und geben ihr Know-how weiter.
Stiftungsprofessoren haben ebenso ein Weisungsrecht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Sie können auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen aussprechen. Zu den weiteren Aufgaben zählen zudem die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Verwaltung des eigenen Lehrstuhls.
Auch das Berufungsverfahren einer Stiftungsprofessur weist in den Abläufen keine Unterschiede zu einer regulären Professur auf: Die Professur wird öffentlich ausgeschrieben, und eine von der Hochschule eingesetzte Berufungskommission entscheidet, welcher Kandidat oder welche Kandidatin am geeignetsten erscheint. Ein Unterschied besteht allerdings: In der von der Hochschule eingesetzten Berufungskommission kann der Förderer auf Wunsch ein Gastrecht erhalten.
Stiftungsprofessur: Gehalt
Die Höhe des Fördervolumens hängt maßgeblich von der Besoldungsstufe der Stiftungsprofessur ab. Die Vergütung eines Stiftungsprofessors erfolgt nach der W-Besoldung. In der Regel übernimmt der Förderer das Gehalt sowie individuelle Leistungszulagen und einen Versorgungszuschlag. Außerdem bezahlt er oft die Kosten für weiteres Personal sowie Sachmittel.
Die Fördersummen liegen zwischen 50.000 und 500.000 Euro pro Jahr, abhängig von Fachgebiet und Hochschulart. Oft sind die Summen in naturwissenschaftlichen Fächern höher als in den Geisteswissenschaften; Universitäten erhalten mehr als Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, früher FH). Stiftungsprofessoren an Privathochschulen handeln ihr Gehalt mit der Bildungseinrichtung aus.