TVöD VKA (Kommunen): Entgelttabelle 2024
Für Beschäftigte von Kommunen – also in Städten und Gemeinden wie beispielsweise Klimaschutzmanager:innen – gilt der Tarifvertrag öffentlicher Dienst VKA. Er unterscheidet sich nur geringfügig vom TVöD Bund.
TV-L: Entgelttabelle 2024
Beschäftigte der Länder, also beispielsweise wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an Hochschulen oder Angestellte in Landesbehörden, werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Der TV-L gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen, das nach einem eigenständigen Tarifvertrag (TV-H, vergleichbar zum TV-L) vergütet. Auch beim TV-L gibt es Sondertarifverträge für Beschäftigte im Pflegedienst (TV-L KR) sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L SuE).
Der Tarifstreit zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und den Gewerkschaften ist beigelegt. Die Parteien einigten sich darauf, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen:
- zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben
- zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen
Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst sind in der Regel entweder angestellt (Beschäftigte) oder verbeamtet. Die Vergütung für Angestellte und Beamt:innen im öffentlichen Dienst ist öffentlich in den TVöD-Tabellen bzw, Besoldungstabellen einsehbar.
Für einige Berufs- und Beschäftigungsgruppen sind im öffentlichen Dienst eigene Versionen des Tarifvertrages TVöD vorgesehen. Der Sozial- und Erziehungsdienst wird beispielsweise nach TVöD-SuE vergütet, um der Differenzierung der verschiedenen Aufgabenfelder im sozialen Bereich Rechnung zu tragen. Grundsätzlich teilen sich die TVöD-Tabellen in verschiedene Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen auf.
Entgeltgruppen
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet, die für deren spezielle Tätigkeit vorgesehen ist. Diese reichen von Gruppe 1 bis Gruppe 15, wobei einige Gruppen noch unterteilt sind
In welche Gruppe die Beschäftigten eingeteilt werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA),
- Generell sind die Entgeltgruppen 1 bis 4 für an- und ungelernte Beschäftigte gedacht
- Die Gruppen 5 bis 9a betreffen Personen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung.
- In die Gruppen 9b bis 12 gruppieren sich Akademik:innen mit (mindestens) einem Bachelorabschluss,
- während für die Gruppen E13 bis E15 in der Regel ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Masterabschluss nötig ist.
Erfahrungsstufen
Das Gehalt steigt im öffentlichen Dienst mit zunehmender Berufserfahrung an. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1, in der nur fünf Stufen vorgesehen sind, werden den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich sechs Stufen zugeordnet:
- Das Gehalt der Stufe 1 wird in der Regel gezahlt, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt,
- Stufe 2 folgt nach einem Jahr,
- Stufe 3 nach drei Jahren,
- Stufe 4 nach sechs Jahren,
- Stufe 5 nach zehn Jahren und
- Stufe 6 nach 15 Jahren.
Von dieser Regelung darf aber abgewichen werden, beispielsweise um den Personalbedarf zu decken oder um qualifizierte Fachkräfte zu binden. Auch Leistungskriterien dürfen in den Stufen 4 bis 6 angewandt werden, um die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe zu verkürzen oder zu verlängern.