Professur: Stellenangebote für Teilzeitjobs
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Meist werden Professuren als Vollzeitstellen ausgeschrieben. In einigen Fächern, vor allem künstlerischen, im Ingenieurwesen oder auch bei leitenden Medizinern, sind Teilzeitstellen aber durchaus üblich und erwünscht, da Professoren zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit ihren Beruf auch praktisch ausüben sollen.
Professur in Teilzeit: Voraussetzungen und Varianten
Sind Professuren als Teilzeitjobs ausgeschrieben, erfolgt die Anstellung in der Regel auf privatrechtlicher Basis – bezahlt wird dann nach Tarif. Doch auch verbeamtete Professoren können in Teilzeit arbeiten. Wie genau in diesem Fall die Konditionen sind, legen die jeweiligen Landesbeamtengesetze fest. Als Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung als Professor gelten häufig zum Beispiel
- die Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren
- die Pflege eines Angehörigen
- Elternzeit
Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigungen sind in einigen Fällen möglich, wenn die dienstlichen Pflichten darunter nicht leiden. Die Arbeitszeit kann dabei um bis zu 50 Prozent heruntergefahren werden; in begründeten Fällen gibt es auch sogenannte „unterhälftige“ Anstellungen (weniger als 50 Prozent). Eine weitere Variante ist die Alterszeit, die laut den Landesbeamtengesetzen ab 55 Jahren gewährt wird – auch hier unter der Prämisse, dass dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Machen es dringende, meist planbare Umstände wie beispielsweise eine Elternzeit erforderlich, kann eine Teilzeit-Professur eventuell auch im Blockmodell vereinbart werden. Hierbei muss der Professor üblicherweise zunächst Arbeitszeit „ansparen“, indem er über eine gewisse Zeit voll arbeitet, um dann im entsprechenden Bewilligungszeitraum entweder reduziert zu arbeiten oder auch freigestellt zu werden. Auch das gegenteilige Modell – erst Arbeitszeit reduzieren, dann durch Vollzeit ausgleichen – ist grundsätzlich möglich.
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Verbeamtung und Vergütung von Professoren in Teilzeit
Werden Professoren verbeamtet, geschieht dies in der Regel auf Lebenszeit. Auch Verbeamtungen auf Zeit oder auf Probe sind bei Vollzeit- wie bei Teilzeitstellen möglich. Die Vergütung erfolgt nach dem Bundes- oder auch jeweiligen Landesbesoldungsgesetz (W1, W2 oder W3). Mehr zur W-Besoldung von Professoren lesen Sie in diesem academics-Ratgeber.
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