Leitung des Fachbereiches 3 – Jugend, Schule, Kultur, Sport in Vollzeit oder Teilzeit (w/m/d)
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Hemer, Deutschland | Hemer Frönsberg, Deutschland
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Partially remote
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Vollzeit | Teilzeit
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€ 74,700 - 85,500 per year
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Über uns
Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.
Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.
Sie übernehmen die Leitung des Fachbereiches mit zurzeit 200 Beschäftigten in vier Fachdiensten der folgenden Produktbereiche
- Schule und Sport
- Kultur
- Jugend
- Kindertagesbetreuung
Darüber hinaus vertreten Sie die Stadt Hemer in interkommunalen Gremien, z.B. Jugenddezernentenkonferenz oder Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen.
Die Einarbeitung wird durch den derzeitigen Stelleninhaber gewährleistet.
Eine Veränderung der Geschäftsverteilung sowie die Übertragung der rechtlichen Leitung des Jugendamtes nach § 70 SGB VIII bleibt vorbehalten.
Wissenswertes
Voraussichtlich am 26.06.2024 erfahren Sie ob Sie zu einem Vorstellungstermin eingeladen werden. Dieser Termin findet im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hemer am 04.07.2024 ab 17:00 Uhr statt. Geplant sind eine persönliche Vorstellung sowie ein fachlicher, dem Anforderungsprofil der Stelle entsprechender, Kurzvortrag (Dauer: ca. 20 Minuten).
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 bzw. 41,00 Stunden. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 09.06.2024 unter Angabe der Chiffre-Nr.: 3-300.01.
Für weitere Informationen steht Herr Bürgermeister Christian Schweitzer (02372 551-323) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.