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Sachverständige zur Begutachtung von Innovationsprojekten im Bundesprogramm Demokratie leben!
Veröffentlicht am
23.05.2024
Bewerbungsfrist
24.06.2024
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
bundesweit
Öffentliche Ausschreibung: Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Am 01.01.2025 beginnt die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Interessierte Organisationen können sich in diesem Jahr in einem zweistufigen Auswahlverfahren für Projektförderungen bewerben, um sich für Demokratie und Vielfalt sowie gegen Extremismus zu engagieren.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung werden unabhängige Sachverständige zur Mitwirkung an der Begutachtung von Projektvorhaben gesucht. Die Regiestelle „Demokratie leben!“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) besetzt in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens (Interessenbekundungsverfahren) einen Pool mit unabhängigen Sachverständigen. Diese sollen als externe Expertinnen und Experten eingegangene Interessenbekundungen im Programmbereich „Innovationsprojekte“ begutachten. Die Tätigkeit umfasst die Erstellung eines Gutachtens für eingereichte Projektideen nach vorgegebenen Bewertungskriterien.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Erstellung eines Sachverständigenpools obliegt dem BAFzA.
Weitere Informationen zur Ausschreibung bzw. dem Vergabeverfahren können den auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes bereitgestellten Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&id=668612 entnommen werden. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes und ist bis zum 24.06.2024 10:00 Uhr möglich. Die Gutachtertätigkeit wird auf Honorarbasis vergütet.
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