Die Universität Mozarteum Salzburg sucht eine herausragende Persönlichkeit
mit internationalem Renommee und weitreichender Konzerterfahrung im Fach
Violoncello, die mit hohem Engagement an der Weiterentwicklung des Fachs in
Kunst und Lehre interessiert ist.
Ab
Wintersemester 2025/26 ist im
Department für Streich- und Zupfinstrumente
folgende Stelle zu besetzen:
Universitätsprofessur für
das Fach Violoncello
Zahl: 1058/1-2024
Beschäftigungsausmaß 50%
(Berufungsverfahren gem. § 98 des Universitätsgesetzes)
Wesentliche Voraussetzungen:
- Eine herausragende internationale künstlerische Laufbahn
- Eine der Aufgabe entsprechende hervorragende pädagogische und
didaktische Befähigung
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder
gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleich zu
wertende künstlerische Eignung
- Weitreichende Erfahrung und Kompetenz in Zeitgenössischer Musik
begrüßenswert
Weitere Anforderungen:
- Der*die Bewerber*in ist mit den besonderen Erfordernissen der Lehre an
einer Hochschule oder einer Universität vertraut und in der Lage, sich
durch kritische Reflexion in den gegenwärtigen Fachdiskurs einzubringen
und diesen zu befördern
- Zeigt ein besonderes Engagement für die Betreuung und Beratung der
Studierenden
- Verfügt über eine große Teamfähigkeit und ausgezeichnete
Kommunikationskompetenz
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
- Lehre im zentralen künstlerischen Fach Violoncello
- Aktive Beteiligung bei der Entwicklung von Lehrkonzepten und
Mitgestaltung des künstlerischen Lebens der Universität
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf Universitätsebene
mit anderen Fachbereichen in Konzertprojekten und kammermusikalischen
Besetzungen, aber auch interuniversitär und international
- Mitarbeit in den Gremien der Universität und gegebenenfalls Bereitschaft,
Leitungsaufgaben zu übernehmen
- Engagement in fachbereichsübergreifenden Themen und Zielen
universitärer Arbeit (wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Gender und
Queer Studies, Third Mission)
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die
Arbeitnehmer*innen der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und beträgt
in der Grundstufe derzeit mindestens € 3.181,25 Monatsbrutto.
Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von € 44.537,50 (14 Monatsbezüge).
Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche
Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen sein.
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden
sind, können wir nicht vergüten.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen
in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen
und Künstlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation
werden Frauen vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderung, die
entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.