Die Medizinische Fakultät besetzt am Institut für Medizininformatik, Biometrie und Epidemiologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Digital Health
(Tenure Track auf W3)
zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden. Die Berufung schließt eine Zweitmitgliedschaft in der Technischen Fakultät, im neu gegründeten Department Artificial Intelligence in Biomedical Engineering, ein.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Erwartet wird eine Persönlichkeit mit eigenständigem Forschungsprofil und nachgewiesener Expertise und Leitungserfahrung (z.B. Nachwuchsgruppe) auf dem Gebiet der digitalen Prävention und Therapie chronischer Erkrankungen. Die Professur soll innovative Methoden zur Nutzung von Maschine-Learning- und Digital-Twin-Ansätzen auf Basis multimodaler Daten zur Früherkennung von Erkrankungen sowie digitaler Interventionen zur Prävention und Therapie erforschen. Die Professur ist in die Lehre für die Studiengänge Medizin, Informatik (Nebenfach Medizinische Informatik), Medizintechnik, Artificial Intelligence, Data Science und Medical Process Management eingebunden. Es wird erwartet, dass neue und innovative Lehrformate und -inhalte aus dem Forschungsfeld der Professur eingebracht werden.
Weitere Studiengänge der Medizinischen Fakultät sind Zahnmedizin, Molekulare Medizin, Molecular Medicine, Logopädie, Hebammenwissenschaften, Advanced Immunomedicine, Medizintechnik, Master in Health and Medical Management, Master of Health Business Administration, Master of Science Integrated Immunology.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt einer beamtenrechtlichen Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind gemäß Art. 60 Abs. 3 Satz 2 BayHIG nur in dringenden Fällen möglich.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter
https://berufungen.fau.de bis zum
21.05.2023 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter
med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.