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W3-Professur für Controlling und Rechnungswesen
Veröffentlicht am
02.02.2024
Bewerbungsfrist
03.03.2024
Vollzeit-Stelle
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Erlangen
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften voraussichtlich zum 01.10.2025 eine
W3-Professur für Controlling und Rechnungswesen
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Inhaberin bzw. der Inhaber (m/w/d) der Professur soll das Fach Controlling und Rechnungswesen in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre vertreten. Die Professur trägt mit einer international konkurrenzfähigen Forschung in diesen Gebieten, die mit Publikationen in einschlägigen, hochrangigen nationalen und internationalen Fachzeitschriften nachgewiesen ist, zur Forschungsexzellenz der Fakultät und der FAU bei. Es wird eine Anschlussfähigkeit der Forschung an die Forschungsschwerpunkte des Fachbereichs und des Instituts für Finance, Auditing, Controlling, Taxation (FACT) erwartet. Dies umfasst auch das Interesse an interdisziplinären Kooperationen mit dem Kollegium im Institut für FACT, innerhalb und außerhalb der Fakultät und der FAU. Das Lehrangebot umfasst sowohl Grundlagenveranstaltungen als auch Vertiefungsveranstaltungen im Bereich Controlling und Rechnungswesen auf Bachelor-, Master- und Doktorandenebene in deutscher und in englischer Sprache. Die Lehr- und Forschungsinhalte sollen neben einer wissenschaftlichen Fundierung auch einen substanziellen Praxisbezug aufweisen. Eine vorhandene Drittmittelerfahrung wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 03.03.2024 erwünscht, adressiert an den Dekan / die Dekanin (m/w/d) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht die Sprecherin / der Sprecher (m/w/d) unter wiso-berufungsverfahren@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
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