Die
Bucerius Law School ist eine von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründete private Hochschule mit dem Recht zur Promotion und Habilitation. Sie führt jährlich gut 100 sorgfältig ausgewählte Studierende zur Ersten Prüfung, verleiht einen hochschuleigenen Abschluss (LL.B.) und bietet einen weiterbildenden Masterstudiengang „Law and Business (LL.M./MLB)“ an.
An der Bucerius Law School ist zum 1. Januar 2023 eine
Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und
Unternehmensrecht (tenure track)
zu besetzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen und didaktischen Qualifikation das Bürgerliche Recht sowie das Unternehmensrecht einschließlich ESG in Lehre und Forschung vertreten kann. Ein Ausweis in einem weiteren Fach, vorzugsweise im Insolvenzrecht oder Kartellrecht, ist wünschenswert. Erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme von Lehr- und Prüfungsverpflichtungen im Schwerpunkt „Unternehmens- und Kapitalmarktrecht“ und im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm (EVP) sowie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im Masterstudiengang „Law and Business“. Langfristig wird auch die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtveranstaltungen im Bürgerlichen Recht erwartet.
Die Bereitschaft zur Mitwirkung im Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) und/oder im Center for Interdisciplinary Research in Energy, Climate and Sustainability (CECS) ist erwünscht.
Bewerber*innen sollten Interesse an besonders leistungsfähigen und motivierten Studierenden haben und bereit sein, sich für eine moderne Juristenausbildung zu engagieren, die sich Internationalität und Praxisnähe zum Ziel gesetzt hat, auf gesellschaftliche Verantwortung vorbereiten will und Wert auf einen guten Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden legt. Das Lehrdeputat beträgt vier Trimesterwochenstunden.
Bewerber*innen müssen die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur gemäß §18 des Hamburgischen Hochschulgesetzes erfüllen. Die Bucerius Law School strebt eine Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts in Forschung und Lehre an und ermuntert daher entsprechend qualifizierte Wissenschaftler*innen, sich zu bewerben. Bewerbungen von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Vergütung erfolgt während der Juniorprofessur leistungsbezogen in Anlehnung an die Besoldung W1, bei erfolgreicher Endevaluation in Anlehnung an die Besoldung W3.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Nachweis der Lehre sowie Darlegung der Lehrerfahrung und Vorstellung der Lehre)
bis zum
1. September 2022
zu richten an die Präsidentin der Hochschule,
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki (
praesidentin@law-school.de).
Bucerius Law School
Hochschule für Rechtswissenschaft
Jungiusstraße 6
20355 Hamburg
www.law-school.de