Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
steht für Nachhaltige Entwicklung. Die HfWU bietet derzeit für über
5.400 Studierende attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen
der Wirtschafts-, Rechts- und Ingenieurwissenschaften
sowie in künstlerischen Therapien. An der HfWU lehren und forschen mehr als
130 Professorinnen und Professoren. Es sind rund 270 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an den Standorten Nürtingen und Geislingen beschäftigt.
An der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des
Kanzlerin/Kanzlers
zu besetzen.
Die Kanzlerin/Der Kanzler ist als hauptamtliches Mitglied des kollegialen Rektorats
verantwortlich für die Bereiche Wirtschaft und Personal und leitet die Hochschulverwaltung. Sie/Er ist Beauftragte/-r für den Haushalt.
Für diese verantwortungsvolle Leitungsposition sucht die Hochschule für Wirtschaft
und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine dynamische, kreative, strategisch denkende
Persönlichkeit mit der Fähigkeit, die Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse
serviceorientiert weiterzuentwickeln und einer der Aufgabenstellung
angemessenen mehrjährigen Berufserfahrung in leitender Position. Fundierte
Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, modernem Personalmanagement, Facility-Management und Recht sind unerlässlich.
Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit Gestaltungswillen, einem hohen
Maß an interner und externer Kommunikationsfähigkeit und sozialer Kompetenz,
welche mit Hochschulstrukturen vertraut ist. Voraussetzung für eine erfolgreiche
Tätigkeit ist insbesondere ein vertrauensvolles Zusammenwirken im Rektorat
und mit den Hochschulgremien. Kenntnisse in der Doppik, in Change-Projekten,
der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Einführung eines Campusmanagementsystems
sind von Vorteil.
Zur Kanzlerin/Zum Kanzler kann bestellt werden, wer die Befähigung zum
Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder einen anderen Hochschulabschluss
hat und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen
Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten
lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (§ 17 Abs. 5 LHG
Baden-Württemberg).
Die Kanzlerin/Der Kanzler wird in gemeinsamer Sitzung von Hochschulrat und
Senat für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren gewählt (§ 18 Abs. 2 LHG).
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg ernennt die Kanzlerin/
den Kanzler zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein
befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung
erfolgt nach W 3 des Landesbesoldungsgesetzes zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs,
der vom Hochschulrat festzulegen ist.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen strebt eine
Erhöhung ihres Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb
qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an den Vorsitzenden des Hochschulrats:
Herrn Dr. Hariolf Teufel, c/o Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-
Geislingen, Geschäftsstelle des Hochschulrats
bis spätestens Mittwoch,
3. April 2019. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser HfWU-Bewerberportal
unter:
www.hfwu.de/stellenangebote