Die Universität zu Lübeck ist eine junge, innovative Campus-Universität mit derzeit 5.000 Studierenden. Sie bietet als Alleinstellungsmerkmal in der Bundesrepublik Deutschland ein Profil, das auf die Humanmedizin, Psychologie, Gesundheitsfachberufe, Naturwissenschaften, Informatik und Technik fokussiert ist. Die Universität zu Lübeck ist durch eine gezielte und zukunftsweisende Interaktion dieser Disziplinen in Forschung und Lehre erfolgreich an nationalen und internationalen Großforschungsvorhaben und Verbundprojekten beteiligt. In Rankings nimmt sie regelmäßig Spitzenplätze ein. Sie legt ihre strategischen Ziele im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans fest. Die Universität ist über ein Kooperationsmodell mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein verbunden.
Im Jahr 2015 ist die Universität zu Lübeck in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt worden mit dem Ziel, ihre Autonomie zu stärken, ihre Effizienz zu steigern und die Vernetzung mit der Bürgergesellschaft zu verbessern.
An der Universität zu Lübeck ist zum 01.07.2024 die Stelle der/des
in Vollzeit zu besetzen.
Die Kanzlerin oder der Kanzler ist Mitglied des Präsidiums und leitet die Verwaltung der Hochschule unter der Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten. Sie oder er ist Beauftragte/r für den Haushalt.
Gewählt werden kann, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Als Präsidiumsmitglied suchen wir eine Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Organisations-, Kooperations-, Team- und Konsensfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen verfügt. Wünschenswert sind Führungskompetenzen und -erfahrungen in einer vergleichbaren Position, Kenntnisse im Haushalts-, Personal- und Hochschulrecht, ebenso die für das Hochschulmanagement erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
Es wird eine Persönlichkeit gesucht, die als Teil des Präsidiums konstruktiv die Zukunft der Universität mitgestaltet.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Senat gewählt. Zur Vorbereitung der Wahl haben Stiftungsrat und Senat eine Findungskommission eingerichtet.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, Wiederwahl ist möglich. Die Kanzlerin oder der Kanzler wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Landes ist im Falle der Ernennung zur Kanzlerin oder zum Kanzler für die Dauer der Wahlzeit unter Fortfall der Dienstbezüge zu beurlauben. Die Amtsinhaberin beabsichtigt, sich erneut zur Wahl zu stellen.
Das Kanzleramt ist der Besoldungsgruppe W 3 zugeordnet. Darüber hinaus werden Funktions-Leistungsbezüge gewährt, die der Bedeutung des Amtes entsprechen und die bisherigen Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen.
Die Universität ist bestrebt, den Anteil von Frauen in gehobenen Positionen zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Universität setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist nicht möglich.
Die Aufgaben und die dienstrechtliche Stellung der Kanzlerin oder des Kanzlers sind in dem Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in der Fassung vom 5. Februar 2016 sowie dem Stiftungsgesetz vom 24. September 2014 geregelt.
Elektronische Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Zip-Datei) werden an
kerstin.maybaum@uni-luebeck.de erbeten, postalische Bewerbungen bitte senden an die
Vorsitzende der Findungskommission
z. H. K. Maybaum
- persönlich -
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Bewerbungsfrist: 03.12.2023 (Posteingang)
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen
https://www.uni-luebeck.de/universitaet/datenschutz/datenschutzinformation-bewerberinnen.html entnehmen.