An der Bauhaus-Universität Weimar ist nach Ausscheiden des Amtsinhabers zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt
der*des Präsident*in (m/w/d)
nach § 30 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) zu besetzen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die mehrfache Wiederwahl ist möglich. Die Bezahlung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W3 zuzüglich einer Funktions-Leistungszulage gemäß § 30 Thüringer Besoldungsgesetz.
Wir suchen eine führungserfahrene und kommunikationsstarke Persönlichkeit, die Begeisterung für wissenschaftliches und künstlerisches Forschen und Lehren mitbringt und diese mit politischem Geschick und organisatorischem Pragmatismus verbindet. Mit Bezug auf die anspruchsvollen Aufgaben sind Sie mit hohem Engagement in der Lage, die gemeinsam mit den Gremien der Universität abgestimmten Vorhaben konsequent und erfolgreich umzusetzen. Sie verfügen über fundierte Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement, bei der Drittmittelakquise oder in der universitären Selbstverwaltung.
Weitere Informationen zur Bauhaus-Universität Weimar sowie die ausführliche Stellenausschreibung mit Details zu den erwünschten Bewerbungsunterlagen finden Sie unter
www.uni-weimar.de bzw.
www.uni-weimar.de/stellen.
Bewerbungen werden bis zum
7. Juni 2022 an die in der ausführlichen Ausschreibung im Internet genannten Adresse erbeten.
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