Die
Universität Passau gehört mit vier Fakultäten, rund 13.000 Studierenden
und 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon etwa 650 im
wissenschaftlichen
Bereich, zu den neun bayerischen Landesuniversitäten.
Die Juristische, Wirtschaftswissenschaftliche und Philosophische Fakultät
sowie
die Fakultät für Informatik und Mathematik haben sich über Passau
und die Region hinaus einen hervorragenden Ruf in Forschung und Lehre
erworben, der auch durch die entsprechenden Platzierungen in nationalen
und internationalen Rankings dokumentiert ist. Um ihre internationale
Sichtbarkeit weiter zu erhöhen und ihre Aktivitäten in der Forschung strategisch
zu bündeln, hat sich die Universität auf drei Schwerpunktthemen verständigt,
die sie besonders fördern will und die sie konsequent aus dem
Gründungsgedanken der Universität ableitet: „Europa und globaler Wandel“,
„Migration, nachhaltige Entwicklung und gerechte Ordnung“ sowie „Digitalisierung,
vernetzte Gesellschaft und (Internet-)Kulturen“.
Zum 1. April 2020 ist an der Universität Passau die Stelle der beziehungsweise
des
Präsidentin / Präsidenten (m/w/d)
zu besetzen.
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Universität, gibt Initiativen
zu
deren Entwicklung und entwirft die Grundsätze der hochschulpolitischen
Zielsetzungen. Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter
Sozial- und Organisationskompetenz sowie einem hohen Maß an Team-,
Kooperations- und Konsensfähigkeit. Sie besitzt Verhandlungsgeschick sowie
Entscheidungswillen und verbindet ihren kommunikativen und integrativen
Arbeitsstil mit Konfliktfähigkeit sowie Problemlösungs-
und Umsetzungskompetenz.
Mit ihrer Überzeugungskraft und ihrem Verständnis für die
Diversität
der Wissenschaftskulturen bringt sie unterschiedliche Interessen
innerhalb der Universität - unter Beachtung der drei Schwerpunktthemen
der Universität - miteinander in Einklang. Sie verfügt über profunde Kenntnisse
des Hochschul- und Wissenschaftssystems
einschließlich des hochschulpolitischen
Geschehens und ist auch mit regionalpolitischen Interessen
einer Hochschulbildungseinrichtung vertraut. Ein gutes Netzwerk in der
deutschen und bayerischen Hochschulpolitik
ist erwünscht. Sie soll die Entwicklung
und Profilbildung der Universität Passau mit überzeugenden Vorstellungen
und visionärer Kraft für ein attraktives universitäres Zukunftskonzept
weiterführen und ihre Positionierung im regionalen,
nationalen
und internationalen Wettbewerb weiter zukunftsweisend
ausbauen.
Weitere Aufgaben und Befugnisse sowie die Einstellungsvoraussetzungen
ergeben sich insbesondere aus Art. 20 und 21 Bayerisches Hochschulgesetz
(BayHSchG).
Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Universitätsrat gewählt und dem
Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst zur Bestellung vorgeschlagen.
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann bestellt
werden, wer
der Hochschule als Professorin oder Professor angehört oder eine abgeschlossene
Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen
verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst,
Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den
Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Amtszeit beträgt gemäß der Grundordnung der Universität Passau
zwölf Semester einschließlich des Semesters, in dem die Bestellung wirksam
wird. Eine Wiederwahl ist im Rahmen einer Amtszeit von insgesamt
höchstens
achtzehn Jahren zulässig. Das Präsidentenamt ist der Besoldungsgruppe
W 3 zugeordnet. Funktionsleistungsbezüge werden entsprechend
der Bedeutung des Amtes gewährt.
Die Universität Passau fördert aktiv Gleichstellung und Diversität und begrüßt
daher qualifizierte Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller
und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder
sexueller Identität. Die Universität Passau strebt eine Erhöhung des Anteils
von Frauen an und bittet deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu
bewerben. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten
Menschen
geeignet. Diese haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich
nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung,
Befähigung
und fachlicher Leistung.
Die bisherige Amtsinhaberin beabsichtigt, sich erneut zu bewerben.
Für Fragen steht Ihnen der Vorsitzende des Universitätsrats, Herr Professor
Dr. Bernd Grottel (E-Mail:
bernd.grottel@uni-passau.de), zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen
im PDF-Format als eine Datei (max. 20 MB) bis zum
25. März 2019
an den Vorsitzenden des Universitätsrates, Herrn Professor Dr. Bernd Grottel,
z. H. des Kanzlers der Universität Passau, Herrn Dr. Achim Dilling, Universität
Passau, 94030 Passau, E-Mail:
vorsitz.universitaetsrat@uni-passau.de.
Die elektronischen Bewerbungen werden sechs Monate nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die auf der Seite
http://www.uni-passau.de/universitaet/stellenangebote/ abrufbar sind.