Die Rechtswissenschaftliche Fakultät besetzt eine
Professur für Technologie- und Innovationsrecht
(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis
nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu
besetzen ab 01. Oktober 2018)
Die Stiftungsprofessur konzentriert sich auf die rechtswissenschaftlich
bedeutenden Fragen der Entwicklung neuer
und der Weiterentwicklung bestehender Technologien und
Systeme. Mit der Digitalisierung und den großen technologischen
Fortschritten der Gegenwart sind grundlegende
Rechtsfragen zum Umgang des Staates und der Gesellschaft
mit Innovationen verbunden, insbesondere mit „Big
Data“, „Industrie 4.0“, „Psychometrie“, „Blockchain Technologie“,
„smart contracts“, „self driving vehicles“ oder die
„Luftraumnutzung durch Drohnen“. Aufgabe der Professur
wird sein, technologische Forschungen und Entwicklungen
zukunftsorientiert vorausschauend als rechtswissenschaftliche
Querschnittsmaterie zu begleiten. Zudem erwarten wir
Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming.
Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl
BV/2/98 ex
2017/18 bis
14. März 2018 einzureichen. Informationen
zu den Bewerbungsmodalitäten und weitere Voraussetzungen
finden Sie unter
jobs.uni-graz.at/BV/2/98.