Am Philosophischen Seminar der Philosophischen Fakultät der Universität
Tübingen ist zum 01. 10. 2018 eine
W1-Professur für Philosophie
zu besetzen.
Zu den Aufgaben der Professur gehört die Organisation und anteilige Durchführung
der Logikausbildung in den Studiengängen des Philosophischen Seminars.
Die Lehrverpflichtung beträgt vier bis sechs Semesterwochenstunden.
Voraussetzung für die Einstellung sind: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
und eine überdurchschnittliche Promotion in der Philosophie sowie
Erfahrungen in der Lehre; Publikationen in international einschlägigen Fachperiodika
sind von Vorteil. Erwartet werden weiterhin die Bereitschaft und die
fachliche Kompetenz für eine forschungsnahe Lehre im Bereich der Logik.
Die Inhaberin/Der Inhaber der Juniorprofessur soll sich durch selbständige
Wahrnehmung der Universität obliegenden Aufgaben in Forschung und Lehre
für die Berufung auf eine Professur an einer Universität oder gleichgestellten
Hochschulen qualifizieren. Die Besetzung der Juniorprofessur erfolgt im
Beamtenverhältnis auf Zeit, zunächst für vier Jahre. Eine Verlängerung um
weitere zwei Jahre ist nach positiver Evaluation vorgesehen.
Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in
Forschung und Lehre an und bittet entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen
nachdrücklich um ihre Bewerbung. Auch qualifizierte internationale
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ausdrücklich aufgefordert,
sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf und Darstellung des
wissenschaftlichen Werdegangs, Scans von Urkunden, Verzeichnis der Publikationen,
Nachweis der Lehrerfahrung) sowie den selbst verfassten Monografien
und bis zu fünf einschlägigen Aufsätzen sind bis zum 31. März in
elektronischer Form zu richten an den Dekan der Philosophischen Fakultät
(
dekanat@philosophie.uni-tuebingen.de). Rückfragen können ebenfalls an
den Dekan gerichtet werden.