Im Fachbereich
Gesellschaftswissenschaften ist ab
01.04.2022 die folgende Stelle zu besetzen.
Professur
Fachgebiet: Nachhaltigkeits- und Risikowissenschaften
Bes.Gr. analog W2 HBesG
Kennziffer: GW 42/21 - P
Die Professur soll das Fachgebiet in Lehre und Forschung vertreten. Die Lehre umfasst insbesondere Veranstaltungen im Master-Studiengang „Risk Assessment and Sustainability Management“ (RASUM) sowie im Begleitstudium „Sozial- und Kulturwissenschaften“ für alle Fachbereiche.
Voraussetzung sind fundierte theoretische Kenntnisse, einschlägige wissenschaftliche Arbeiten und mehrjährige Projekt- und Praxiserfahrung im Themenfeld der Risikoabschätzung und des Nachhaltigkeitsmanagements;
diese können beruhen auf einem Hochschulabschluss in
- Ingenieur-/Technik-/Naturwissenschaften mit praktischen Erfahrungen in BWL/
Organisationslehre,
- BWL/Organisationslehre mit praktischen Erfahrungen in Ingenieur-/Technik-/
Naturwissenschaften oder
- Interdisziplinäre Umwelt-, Natur- bzw. Nachhaltigkeitswissenschaften mit thematischer
Ausrichtung entsprechend der vorgenannten Qualifikationen
Sowohl Lehrkompetenz in englischer Sprache, Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln als auch Gender- und Diversity-Kompetenz werden vorausgesetzt.
Die Tätigkeit erfordert die Kompetenz und Bereitschaft zur Leitung des Master-Studiengangs RASUM und zur Betreuung entsprechender studentischer Lehr-/Forschungsprojekte. Erwartet wird eine hohe Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Forschung hat an der h_da einen hohen Stellenwert; Forschungsaktivitäten in dem Fachgebiet werden daher erwartet.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Professur werden bei Anfrage gerne von der Dekanin des Fachbereichs Prof. Dr. Nicola Erny (
nicola.erny@h-da.de) mitgeteilt.
Die Einstellung erfolgt im außertariflichen Angestelltenverhältnis mit einer qualifikationsabhängigen
Vergütung analog der Besoldung W2 HBesG. Eine spätere Verbeamtung ist möglich. Personen, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen, können in einem solchen weiterbeschäftigt werden.
Die Dienstaufgaben, die Einstellungsvoraussetzungen und die Einstellungsmodalitäten für eine
Professur ergeben sich aus den §§ 61 und 62 sowie 68 und 69 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
An der Hochschule Darmstadt besteht ein Frauenförderplan. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule Darmstadt an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert.
Die h_da ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ausgezeichnet und bietet ihren Beschäftigten aktuell für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs freie Fahrt in Form eines hessischen Landestickets.
Bewerbungen mit vollständigem Nachweis der Einstellungsvoraussetzungen, der Befähigung zu selbstständiger
wissenschaftlicher Arbeit und konkreten Plänen für die ausgeschriebene Professur werden
zusammen mit einem Verzeichnis fachlich relevanter Veröffentlichungen und der selbstständig
gehaltenen Lehrveranstaltungen unter der Angabe der oben genannten Kennziffer
bis zum
17. Dezember 2021 in elektronischer Form erbeten an:
berufungen@h-da.de
(zusammengeführter Anhang in einer pdf-Datei, max.10 MB)