An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist am
Fachbereich Nachrichtendienste, Abteilung
Verfassungsschutz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Professur (W2)
für die Studiengebiete Politischer Extremismus und Politische Ideengeschichte
zu besetzen – vorbehaltlich der Ausbringung einer entsprechenden Stelle im Haushalt. Die Professur ist zunächst auf
sechs Jahre befristet; eine Entfristung ist auf der Grundlage von § 132 Abs. 1 BBG grundsätzlich möglich. Die
Planstelle ist auch für die Besetzung mit zwei Teilzeitkräften geeignet.
Dienstort ist
Berlin. Von auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern wird eine Wohnsitznahme in der Nähe des
Hochschulortes erwartet.
Die Professur vertritt die Fächer Linksextremismus, Rechtsextremismus und Politische Ideengeschichte in
Forschung und Lehre. Schwerpunkte der Lehr- und Forschungstätigkeit sind einerseits links- und
rechtsextremistische Ideologien, Organisationen und Strategien in Geschichte und Gegenwart mit dem
Schwerpunkt auf Deutschland und andererseits die politischen Theorien von der Antike bis zur Gegenwart unter
besonderer Berücksichtigung demokratietheoretischer Aspekte. Von der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber
wird zudem die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Intelligence Studies verlangt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit besteht in der Ausbildung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten des
gehobenen nichttechnischen Dienstes im Bundesamt für Verfassungsschutz und im Bundesnachrichtendienst, die
als Studierende ein dreijähriges Studium an der Hochschule des Bundes absolvieren. Zu den Aufgaben zählen
ferner Vortrags- und Unterrichtstätigkeiten bei sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, etwa an der
Akademie für Verfassungsschutz in Swisttal-Heimerzheim.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen – neben den allgemeinen dienstrechtlichen Bestimmungen – folgende
Berufungsvoraussetzungen gemäß § 131 Abs. 1 BBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung (HS BundGrO) (GMBl 2018, Nr. 35, S. 661) erfüllen:
- Abgeschlossenes Universitätsstudium in den Fächern Geschichts-, Politik- oder Sozialwissenschaften
- pädagogische Eignung, die durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion
(mindestens magna cum laude) sowie einschlägige Publikationen im Bereich der politischen
Ideengeschichte sowie der Extremismus- und Terrorismusforschung nachgewiesen wird
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums,
von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen, oder
zusätzliche wissenschaftliche Leistungen.
Wir suchen Persönlichkeiten, die ihre Fachgebiete auf der Grundlage einschlägig erworbener
Verwaltungserfahrung im speziellen Ausbildungszusammenhang einer verwaltungsinternen Hochschule ebenso
praxisorientiert wie wissenschaftlich und pädagogisch-didaktisch fundiert vertreten.
Sie bringen daher über die o.g. Berufungsvoraussetzungen hinaus mit:
- die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und Hospitationen o.ä. zu absolvieren,
- hohe Sozialkompetenz und die Bereitschaft zur Kooperation und der Kommunikation mit den anderen
Lehrenden, den übrigen Mitgliedern der Hochschule sowie den Einstellungsbehörden,
- die Bereitschaft, sich bei Bedarf in andere Studiengebiete (z. B. Auswertung/nachrichtendienstliche
Analyse, Ausländerextremismus) einzuarbeiten,
- die Bereitschaft, aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschule mitzuwirken und sich in der
Selbstverwaltung zu engagieren,
- die Bereitschaft zur fachlichen Betreuung von Lehrbeauftragten und zur Entwicklung von Lehrunterlagen,
anhand derer Lehrbeauftragte ihre Lehrbeiträge leisten können,
- die Bereitschaft, auch nach Berufung weiterhin qualitativ hochwertige Publikationen zu veröffentlichen.
Einschlägige Verwaltungserfahrungen mit Bezug zur Tätigkeit der Nachrichtendienste oder anderer
Sicherheitsbehörden (auch im internationalen Umfeld) sind von Vorteil.
Es wird die Bereitschaft erwartet, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen
und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu
unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in
und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anwendung finden.
Die Hochschule des Bundes ist nach den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes bestrebt, insbesondere
den Anteil der Frauen in der Lehre zu erhöhen; Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des
SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes und den Fachbereich Nachrichtendienste finden Sie unter
http://www.hsbund.de.
Für Fragen zum Profil der ausgeschriebenen Stelle und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens steht Herr
Frauenrath (Tel.: 02254/835 300 oder Mail:
pers@afv.bund.de) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und Nachweisen zum gesamten Anforderungsprofil (insbesondere
Lebenslauf, relevante Zeugnisse als Kopien, Schriftenverzeichnis) richten Sie bitte inklusive eines Lehrportfolios
und einer Skizze mit Ihren Vorstellungen zu Forschungsvorhaben bis zum 28.02.2019 vorzugsweise per E-Mail
(zusammengefasst in einer PDF-Datei bis max. 10 MB) oder auf dem Postweg an
Herrn Dir. b. BfV Ralf Frauenrath
Leiter des Fachbereichs Nachrichtendienste
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Willy-Brandt-Straße 1
50321 Brühl
E-Mail:
pers@afv.bund.de