An der Fakultät für Mathematik und Informatik der Georg-August-
Universität Göttingen ist am Institut für Informatik zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine
Professur (W2 NBesO)
auf Zeit für „Grundlagen der Informatik“
zu besetzen.
Die Berufung erfolgt für die Dauer von drei Jahren gem. § 28 Niedersächsisches
Hochschulgesetz (NHG).
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll in Grundlagengebieten
der Informatik eigenverantwortlich lehren und forschen. Gesucht wird
eine Persönlichkeit, deren wissenschaftliche Interessen die Forschungsrichtungen
des Instituts für Informatik, wie z. B. theoretische Informatik,
Telematik und verteilte Systeme, Datenbanken und Informationssysteme,
Softwaretechnik oder Computersicherheit und Privatheit,
ergänzen. Die Lehraufgaben betreffen die grundständige Lehre im
Bachelor-Studiengang „Angewandte Informatik“. Ferner soll die universitäre
Ausbildung in Informatik als Nebenfach konzeptionell weiterentwickelt
und begleitet werden. Die Universität Göttingen legt Wert
auf forschungsorientierte Lehre.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 NHG in der
zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der
Universität Göttingen promoviert haben, können in der Regel nur berücksichtigt
werden, wenn sie nach der Promotion mindestens zwei
Jahre außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis
auf Zeit. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht.
Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus
dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen
strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine
Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen
nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich als familienfreundliche
Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf
und Familie. Die Universität hat sich zum Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte
Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter
erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug. Teilzeitbeschäftigung
kann unter Umständen gewahrt werden.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Darstellung der
Drittmittelprojekte und der Lehr- und Forschungstätigkeit werden bis
zum
31.08.2018 online an
https://www.uni-goettingen.de/de/584199.html
erbeten.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche
Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten
durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung
finden Sie unter:
https://www.uni-goettingen.de/hinweisdsgvo