Die Professur wird sowohl im interdisziplinären Master-Studiengang „Diversitätsmanagement, Religion und Bildung“ als auch in der Lehramtsausbildung der Fakultät eine fundierende Position erhalten. Darüber hinaus wird sie querschnittsorientiert zur interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Fakultät für Humanwissenschaften eingesetzt werden. Die kulturwissenschaftlich und geistesgeschichtlich ausgerichtete Professur steht dabei in einemengen inhaltlichen und curricularen Arbeitszusammenhang mit dem Lehrstuhl für Evangelische Theologie II, Schwerpunkt Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts, der neu einzurichtenden Juniorprofessur für Islamwissenschaft/ Arabistik, sowie mit dem Lehrstuhl für Philosophie III (Geschichte der Philosophie).
Aufgabe der Professur ist es, die Geschichte und Gegenwart des Judentums in seinen vielfältigen kulturellen und spezifisch religiösen, philosophischen als auch wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen in die Lehre und Forschung einzubringen. Das Ziel der Einrichtung dieser Professur liegt in der Verankerung interkultureller und religionspluraler Perspektiven und der antiken und mittelalterlichen Geistesgeschichte des Judentums in der curricularen und praxisbezogenen Ausbildung von Bachelor-, Master- sowie Lehramtsstudierenden. Sie dient dazu, in Forschung und Lehre ein Programm zur Förderung diversitätsorientierter Ambiguitätstoleranz aufzubauen. Diese ist theologisch sowie philosophisch konstitutiv mit der Perspektivität und damit der Fehlbarkeit religiöser und weltanschaulicher Wahrheitsbezeugung verbunden.
Mit der Ausbildung von Kompetenzen im Bereich der Pluralitätsfähigkeit, die auf historischem Verständnis basiert, initiiert die Universität Würzburg Forschungs- und Lernprozesse, die der Ausbreitung antijudaistischer und antisemitischer Tendenzen innerhalb der deutschen Gesellschaft nicht nur Grenzen setzt, sondern auch Alternativen zu diesen entwickelt. Dazu gehört es, die seit Sommer 2018 bestehende Lehr- und Forschungskooperation mit der Universität Haifa/ Department of Humanities, Israel, auszubauen. Ferner ist eine Kooperation mit der Forschungsstelle „Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte der griechisch-arabisch-lateinischen Tradition“ von Prof. Dr. Dag Nikolaus Hasse am Institut für Philosophie erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen werden oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht wurden.
Eine Ernennung in das Beamtenverhältnis kann gemäß Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG nur bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres erfolgen. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich.
Die Universität Würzburg misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von den Lehrenden ein entsprechendes Engagement.
Die Universität Würzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der akademischen Lehrveranstaltungen, Verzeichnis über bisherige Drittmittelprojekte) bis zum
30.09.2021 einzureichen, bevorzugt per Email, an den Dekan der Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Würzburg, Prof. Dr. Johannes Hewig, Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg,
berufungen.hw@uni-wuerzburg.de. Es wird gebeten, einen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu übersenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Berufungsverfahren auf unserer Internetseite:
https://go.uniwue.de/berufungen-hw.
Die Bewerbung beinhaltet das Einverständnis der Bewerber/innen zur elektronischen Erfassung der Bewerbungsunterlagen, der Erstellung von Kopien, der Aufbewahrung und der eventuellen Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die Gutachter bzw. Gutachterinnen sowie der Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erst nach Abschluss des Verfahrens.