An der Theologischen Fakultät ist zum 1.10.2023 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W2-Professur für Ethik in Theologie und Medizin
zu besetzen.
Die:Der Bewerber:in hat das Gebiet der Theologischen Ethik in seiner gesamten Breite zu vertreten und soll einen deutlich erkennbaren Forschungsschwerpunkt in der Medizinethik aufweisen.
Von den Bewerber:innen werden erwartet:
- Kooperationen zwischen der Theologischen Fakultät und der Universitätsmedizin Rostock sowie den anderen Fakultäten der Universität Rostock in Lehre (8 SWS) und Forschung,
- interdisziplinäre wissenschaftliche Erfahrungen zwischen Theologie und Medizin,
- erfolgreiche Drittmitteleinwerbung,
- die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Departments „Wissen – Kultur – Transformation“ und „Altern des Individuums und der Gesellschaft" der Universität Rostock,
- die Passfähigkeit zum kulturtheoretischen Profil der Fakultät.
In der THF trägt der:die Stelleninhaber:in zum Ethiklehrangebot in allen Studiengängen bei.
Die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche (ACK) ist Voraussetzung für die Besetzung.
Auskünfte erteilt:
Frau Prof. Dr. Martina Kumlehn, Vorsitzende der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-8445
E-Mail:
martina.kumlehn@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Mit Bezug auf den Staatskirchenvertrag M-V (Güstrower Vertrag) § 4 Abs. 2 ist die Mitgliedschaft in einer Evangelischen Kirche (ACK) Voraussetzung für die Besetzung.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggfls. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind
bis 17.03.2023 zu richten an die
Universität Rostock, Dekanin der Theologischen Fakultät, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock oder vorzugsweise an
dekan.thf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.