Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine traditionsreiche und forschungsstarke Universität im Zentrum Deutschlands. Als Volluniversität verfügt sie über ein breites Fächerspektrum. Ihre Spitzenforschung bündelt sie in den Profillinien Light – Life – Liberty. Sie ist eng vernetzt mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, forschenden Unternehmen und namhaften Kultureinrichtungen. Mit rund 18.000 Studierenden und mehr als 8.600 Beschäftigten prägt die Universität maßgeblich den Charakter Jenas als weltoffene und zukunftsorientierte Stadt.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena besetzt zum 1. April 2025 eine
W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
Die künftige Stelleninhaberin/Der künftige Stelleninhaber (m/w/d) soll über ein herausragendes Forschungsprofil im Bereich des Bürgerlichen Rechts und vor allem des Arbeitsrechts verfügen und akademische Exzellenz durch herausragende Promotion und Habilitation oder vergleichbare Leistungen sowie durch weitere hervorragende Publikationen im Bereich der Ausschreibung unter Beweis gestellt haben. Erwünscht ist ein Ausweis im individuellen und im kollektiven Arbeitsrecht. Die Fakultät zeichnet sich durch ihre starke Grundlagenorientierung, Internationalität und die Auseinandersetzung mit zentralen juristischen Herausforderungen der Gegenwart aus. Eine Beschäftigung mit Rechtsfragen der Digitalisierung, der Internationalisierung oder Grundlagenfragen des (Arbeits-)Rechts ist daher von Vorteil. Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber soll dazu beitragen, dass die Jenaer Fakultät ihre hervorragende Rolle im Wettbewerb der deutschen juristischen Fakultäten behält und festigt. Eine erfolgreiche Einwerbung kompetitiv vergebener Drittmittel sowie Führungskompetenz und Erfahrungen in der (Ko-)Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden erwartet. Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber soll in den Pflichtfächern des Bürgerlichen Rechts und Arbeitsrechts sowie im Schwerpunktbereich „Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht“ lehren.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium, pädagogische Eignung, eine Promotion und der Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen (Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation). Die Ernennung als Professorin oder Professor erfolgt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Anfragen können an den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Christoph Ohler (
dekanat.rewifak@uni-jena.de), gerichtet werden.
Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf mit Angabe der Forschungskooperationen, Publikationsliste und Angabe der fünf wichtigsten Veröffentlichungen, Liste der gehaltenen Lehrveranstaltungen, Evaluierung von Lehrveranstaltungen sowie Nachweise von Drittmitteln) sind bis zum
12. April 2024 über das Berufungsportal der Universität Jena unter
https://berufungsportal/uni-jena.de
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Datenschutz und Hinweise für Bewerber:innen