An der Technischen Universität Berlin, Fakultät VI, Planen Bauen Umwelt, ist am Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung eine
Universitätsprofessur – BesGr. W3
für das Fachgebiet
„Umwelt-Governance“ zu besetzen.
Fakultät VI
Kennziffer: VI-914/22 (besetzbar ab 01.04.2024 / unbefristet / Bewerbungsfristende 13.04.2023)
Aufgabenbeschreibung: Die Professur vertritt das Fachgebiet “Umwelt-Governance“ (Environmental Governance) in Forschung und Lehre. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse und den Steuerungsmöglichkeiten von raum- und landnutzungsbezogenen Mensch-Umwelt-Systemen im Kontext der raumbezogenen Umweltplanung (u. a. Umweltprüfung, Landschafts- und Raumplanung, Schutzgebiete, Grüne Infrastruktur) und für diese relevanten Handlungsfeldern (bspw. Erneuerbare Energien, Schutz der Biodiversität, Anpassung an den Klimawandel). Im Zentrum des Interesses stehen dabei Schutz und Entwicklung der Umweltgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Biologische Vielfalt und darauf basierend von Landschaften, und Fläche sowie nicht zuletzt das davon abhängige menschliche Wohlbefinden und Gesundheit. Ausdrücklich soll keine Schwerpunktsetzung im Bereich Klimapolitik/Klimaschutz erfolgen. Der*Die Stelleninhaber*in entwickelt das Fachgebiet langfristig zu einem national und international renommierten Akteur auf dem Gebiet der raum- und landnutzungsbezogenen Umwelt-Governance.
Lehraufgaben umfassen Veranstaltungen im deutsch- und englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengang „Ökologie und Umweltplanung“ sowie im englischsprachigen internationalen Masterstudiengang „Environmental Planning“. Die Lehrveranstaltungen des Fachgebiets sollen eine Einführung und Vertiefung in relevante Governance-Aspekte leisten und können je nach fachlichem Hintergrund Umweltpolitik, Umweltsoziologie, Umweltökonomie, Umweltrecht und andere Bereiche mit Umwelt-Governance-Bezug abdecken. Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher und englischer Sprache statt.
Zu den weiteren Aufgaben gehören die Führung und Leitung des Fachgebietes und seiner Mitarbeiter*innen, Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs, Frauen und gesellschaftlicher Vielfalt, Wissenstransfer, Initiativen zur Internationalisierung, gender- und diversitykompetentes sowie nachhaltigkeitsorientiertes Handeln sowie Gremien- und Kommissionsarbeit.
Erwartete Qualifikationen: Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 100 BerlHG. Hierzu gehören ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorzugsweise in einem sozialwissenschaftlichen Fach (z. B. Politikwissenschaften, Soziologie, Ökonomie, Verwaltungswissenschaften, Recht); die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (i.d.R. nachgewiesen durch die Qualität der Promotion in den o. g. Fachrichtungen zu einem für die raumbezogene Umwelt-Governance relevanten Thema); zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (i. d. R. positiv evaluierte Juniorprofessur, Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen); sowie pädagogische Eignung, dokumentiert durch ein Lehrportfolio (nähere Informationen dazu auf der Webseite der Technischen Universität,
https://www.tu.berlin/go209650/).
Bewerber*innen wissen „Umwelt-Governance“ im Kontext der raumbezogenen Umweltplanung zielgerichtet zu interpretieren. Es werden umfassende Kenntnisse in mindestens vier der folgenden Themenfelder einschließlich der zu ihrer fundierten wissenschaftlichen Bearbeitung erforderlichen Methoden erwartet. Diese Kenntnisse sind stets bezogen auf 1) direkte und indirekte Umweltwirkungen von Landnutzungen, 2) die raumbezogene Umweltplanung (u. a. Umweltprüfung, Landschafts- und Raumplanung, Schutzgebiete, Grüne Infrastruktur) einschließlich umweltpolitischer und planerischer Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Umweltqualität (Boden, Wasser, Klima, Luft, Fläche, Biologische Vielfalt, Landschaft), etwa im Kontext des Naturschutzes, und 3) darauf bezogene Steuerungsansätze zur Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität:
- skalenübergreifende Ressourcenpolitik zur Institutionalisierung umweltpolitischer Lösungsansätze in verschiedenen raumbezogenen Handlungsfeldern, wie z. B. Wasser, Biologische Vielfalt, Rohstoffe;
- Strukturen, räumlich-administrative Ebenen, Akteure, Institutionen, Prozesse sowie Machtverhältnisse in verschiedenen Kontexten der Umwelt-Governance;
- Governance-bezogene Definition, Voraussetzungen, Notwendigkeiten und Wirkungen einer sozial-ökologischen Transformation; Berücksichtigung von Fragen der Umweltgerechtigkeit und fairer Allokations-/Verteilungsprozesse;
- Identifikation, Analyse und Steuerung übergreifender gesellschaftlicher Veränderungen und Prozesse mit Relevanz für Umweltplanung, Naturschutz und Umweltpolitik (Methoden z. B. Horizon Scanning, Politikfeldanalysen, Szenarienansätze, Backcasting, Forecasting, agentenbasierte und spieltheoretische Ansätze);
- Bedeutung von Gemeingütern (Commons) für landnutzungsbezogene Umweltfragen;
- Bewertung der Umweltauswirkungen von Landnutzungen / Landnutzungsänderungen und damit verbundener Ökosystemleistungen;
- Evaluation der Wirkung von Normen, Konzepten und Instrumenten der raumbezogenen Umwelt- und Naturschutzpolitik, inkl. der Wirkungen („trade-offs“) auf andere (umwelt-)politische Ebenen und Handlungsfelder;
- Mehrebenen-bezogene Umweltstrategien (Multi-Level-Governance);
- Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik im Rahmen von Umwelt-Governance (z. B. Politikberatung, Citizen Science, Transdisziplinarität);
- Anwendung von Akteurs- und Gesellschaftstheorien in Hinblick auf raumbezogene Umweltfragen (z. B. Handlungstheorie, Akteurszentrierter Institutionalismus, Systemtheorie etc.).
Die Technische Universität Berlin erwartet von ihren Professor*innen die Bereitschaft und Kompetenz, Verantwortung für die Leitung und strategische Entwicklung des Fachgebietes und seiner Mitarbeiter*innen zu übernehmen. Dies beinhaltet insbesondere das Bewusstsein der besonderen Verantwortung für die Schaffung gender- und diversitätssensibler Arbeits- und Studienbedingungen. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs, Frauen und gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft und Fähigkeit, in Forschung und Lehre Impulse zur Internationalisierung und einem nachhaltigkeitsorientierten Handeln zu setzen, wird erwartet. Erfahrungen mit Initiativen in der Wissenschaftskommunikation sowie im Wissenstransfer sind wünschenswert.
Als international profilierte Universität setzen wir sehr gute Englischkenntnisse voraus und begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von nicht deutschsprachigen Wissenschaftler*innen.
Da Lehrveranstaltungen zwingend auch in deutscher Sprache durchzuführen sind und diese für die Bewältigung weiterer Aufgaben der Fachgebietsleitung unentbehrlich ist, wird die Beherrschung bzw. Bereitschaft zum baldigen Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt (mindestens C1 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) (siehe hierzu auch den aktuell gültigen Beschluss des Akademischen Senates der TU Berlin zur „Sprachenpolitik“ auf der Website der Technischen Universität Berlin,
https://www.tu.berlin/go209656/).
Eine Doppelbesetzung der Professur (geteilte Professur) ist nicht möglich.
Die Technische Universität Berlin strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert deshalb qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Technische Universität Berlin schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit. Wir sind als familiengerechte Hochschule zertifiziert und bieten Ihnen und Ihrer Familie mit dem Dual Career Service Unterstützung beim Wechsel nach Berlin an.
Die TU Berlin möchte ihre Berufungsverfahren chancengerechter gestalten und hat dazu in einem Pilotprojekt ein Formular zur Berücksichtigung des akademischen Alters in Berufungsverfahren entwickelt. Das Formular soll seit Anfang 2023 regelhaft in den Verfahren genutzt werden. Das Formular (Excel-Datei) steht hier zum Download für Sie bereit,
https://www.tu.berlin/go209647/.
Ihre Bewerbung in englischer Sprache richten Sie bitte bis zum
13.04.2023 unter
Angabe der Kennziffer mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Forschungs- und Lehrkonzept, Lehrportfolio, Liste der eingeworbenen Drittmittel, Publikationsliste und eine Nennung der Ihrer Einschätzung nach fünf wichtigsten Publikationen)
ausschließlich per E‑Mail in einer PDF-Datei an bewerbungen@fak6.tu-berlin.de. Die Bereitstellung von elektronischen Unterlagen über Cloud-Dienste wie WeTransfer oder Dropbox u. ä. wird nicht akzeptiert. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die
Technische Universität Berlin – Die Präsidentin – Dekanin der Fakultät VI, Sekr. A1, Straße des 17. Juni 152, 10623 Berlin.
Für Auskünfte zum formalen Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte an
berufungen@fak6.tu-berlin.de. Fachliche Anfragen richten Sie bitte ebenfalls an die genannte E‑Mail-Adresse; diese werden an die*den Vorsitzende*n der Berufungskommission weitergeleitet.
Mit der Abgabe einer Onlinebewerbung geben Sie als Bewerber*in Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung Ihrer Bewerbung auf elektronischem Wege keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten übernommen werden kann. Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gem. DSGVO finden Sie auf der Webseite der Personalabteilung:
https://www.tu.berlin/abt2-t/services/rechtliches/datenschutzerklaerung-bei-bewerbungen