Angehörige einer Hochschule sind die Ehrensenatoren sowie Ehrenbürger, die entpflichteten und in den Ruhestand versetzten Professoren, die Honorarprofessoren, die Juniorprofessoren, die Privatdozenten, die außerplanmäßigen Professoren, die Gastprofessoren, die Gastdozenten, die Lehrbeauftragten, andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, die Doktoranden, Habilitanden, die Auszubildenden, die hauptberuflich an den Einrichtungen an der Hochschule Beschäftigten, die Zweithörer, Gasthörer sowie Austauschstudierende, die in den Ruhestand versetzten Bediensteten, die Stipendiaten. Angehörige einer Hochschule nehmen an Wahlen nicht teil.