Die Professur ist, anders als der Doktor, kein akademischer Grad. Der Titel bezeichnet lediglich das Amt bzw. den Beruf des Inhabers einer Professur oder Dozentur. Eine Professur ist in der Regel unbefristet und in Deutschland mit dem Beamtenstatus verbunden. Eine erstmalige Professur bringt zumeist eine mehrjährige Probezeit mit sich, bis die Stelle zu einer unbefristeten Stelle umgewandelt wird. Bevor eine Professorenstelle neu besetzt wird, durchlaufen die Kandidaten ein aufwändiges Berufungsverfahren. Häufigste Voraussetzung für eine Professur an einer Universität ist die Habilitation. Es werden aber auch Professorenstellen vergeben, wenn der Bewerber besondere Verdienste vorweisen kann, die als "habilitationsadäquat" gelten. Seit ca. zehn Jahren kann sich ein Nachwuchswissenschaftler statt durch eine Habilitation auch durch die Tätigkeit als Juniorprofessor qualifizieren. Einen weiteren, gängigen Karriereschritt zwischen Promotion und Professur stellt ein Postdoc-Stipendium dar.
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