Universitätsprofessor / Universitätsprofessorin
Professur an einer Universität: Aufgaben, Voraussetzungen und Perspektiven

Eine Universitätsprofessorin vor Studierenden im Hörsaal

Die Lehre ist eine der Aufgaben von Universitätsprofessor:innen © skynesher / iStock

Der Titel Universitätsprofessor:in ist begehrt, aber auch schwer zu erreichen. Welche Aufgaben und Perspektiven erwarten Interessierte, was müssen sie mitbringen?

Veröffentlicht: 05.11.2023

Von: Katharina Jedlitschka

Es gibt viele Arten von Professuren – und für alle gilt: Sie sind keine Berufe, die sich auf Basis einer Ausbildung erlernen lassen. Neben beispielsweise HAW- oder FH-Professor:in, Juniorprofessor:in, Honorarprofessor:in oder Stiftungsprofessor:in ist die Universitäts- oder Hochschulprofessur der bekannteste und auch begehrteste Professorentitel. Bei „Universitätsprofessor:in“ – kurz „Univ.-Prof.“ – handelt es sich, anders als beim Doktortitel, nicht um einen akademischen Grad, sondern um einen Amts- beziehungsweise Berufstitel für verbeamtete Hochschullehrer:innen in Deutschland. 

Zu unterscheiden sind ordentliche und außerordentliche Hochschulprofessuren. Ein ordentlicher Professor oder eine ordentliche Professorin – auch „Ordinarius“ genannt – führt einen eigenen Lehrstuhl. Ein außerordentlicher Professor („Extraordinarius“) hingegen hat keinen eigenen Lehrstuhl. 

Der Titel der außerplanmäßigen Professur kann von Hochschulen an Personen verliehen werden, ohne dass damit ein Professorendienstverhältnis besteht. Das bedeutet, dass auch der Professorentitel nicht geführt werden darf – es sei denn, das jeweilige Landeshochschulgesetz erlaubt dies explizit. Fehlt diese Erlaubnis, ist in der Regel die Titelabkürzung „apl. Prof.“ zu verwenden. Ebenfalls keinen eigenen Lehrstuhl (mehr) inne haben Seniorprofessor:innen.

Voraussetzung für eine Universitätsprofessur sind in der Regel die Habilitation oder zumindest die Promotion. In bestimmten Fällen kann man jedoch auch ohne diese Titel Professor an der Hochschule werden

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Das Aufgabenspektrum eines Professors oder einer Professorin setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:

  • Forschung und Lehre
  • Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Akademische Selbstverwaltung/Gremientätigkeit
  • Verwaltung der Professur

Die Hauptaufgabe von Universitätsprofessor:innen ist die eigenverantwortliche Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Lehre nach dem humboldtschen Bildungsideal, dem das Verständnis einer ganzheitlichen, künstlerischen Ausbildung in der jeweiligen Studienrichtung zugrunde liegt. Gemäß Hochschulrahmengesetz genießt ein:e Professor:in Forschungsfreiheit; das heißt, der oder die Wissenschaftler:in ist frei in der forschenden Fragestellung, dem methodischen Vorgehen sowie der Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse. Da Professor:innen viel Zeit für andere Aufgaben aufbringen müssen, bleibt jedoch oft wenig Zeit für die eigene Forschung.

Universitätsprofessor:innen sind verpflichtet, Lehrveranstaltungen durchzuführen. Je nach Bundesland liegt das Lehrdeputat von Professor:innen an Universitäten bei acht bis neun Semesterwochenstunden (SWS). An Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist es etwa doppelt so hoch. Das liegt daran, dass Universitätsprofessor:innen mehr Zeit für die eigene Forschung zusteht. Die Wochenstundenzahl kann erhöht oder reduziert werden. Entsprechende Regelungen sind in den Lehrverpflichtungsverordnungen (LVVO) der Länder festgehalten.

Neben Forschung und Lehre übernehmen Professor:innen die Verantwortung für die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa bei Masterarbeiten oder Promotionen. Der Nachwuchs erbringt im Rahmen dieses Betreuungs- bzw. Arbeitsverhältnisses wissenschaftliche Dienstleistungen für den Professor oder die Professorin, diese:r leitet ihn oder sie als Mitarbeitende an und gibt sein Wissen weiter.

Dabei haben die Professor:innen ein Weisungsrecht gegenüber ihren Mitarbeitenden, können aber keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen ergreifen. Zu den weiteren Aufgaben in diesem Bereich gehören das Abhalten von Prüfungen sowie das Angebot von Sprechstunden für Studierende.

Zu den Aufgaben einer Universitätsprofessorin oder eines Professors zählt zudem die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung, in der die Hochschule sich und ihre Mitglieder organisiert. Professor:innen nehmen hier Gremientätigkeiten oder Ämter wahr und sind an wesentlichen Entscheidungen rund um Fachstruktur und innere Organisation der Hochschule sowie Gestaltung von Forschung, Lehre und Studium beteiligt. Der Aufwand für Tätigkeiten in der akademischen Selbstverwaltung liegt bei den meisten Hochschulprofessoren bei zehn bis 20 Prozent ihrer Arbeitszeit.

Nicht zuletzt gilt es für Professor:innen, den eigenen Lehrstuhl zu verwalten. Dazu gehören vor allem Anträge, Kalkulationen und Dokumentationen rund um Drittmittelprojekte

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Wer Universitätsprofessor:in werden will, muss andere Kriterien erfüllen als etwa ein angehender Professor:in an einer HAW. Während bei den Einstellungsvoraussetzungen für eine HAW-Professur die Berufserfahrung eine entscheidende Rolle spielt – hier sind regelmäßig mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorzuweisen, drei davon in der Industrie –, zählen bei einer Universitätsprofessur andere wissenschaftliche Leistungen. 

Eine Habilitation ist mittlerweile nicht mehr zwingend erforderlich, um Professor:in zu werden. Inzwischen sind auch andere Wege möglich, so kann alternativ etwa auch eine Juniorprofessur im Anschluss an die Promotion für eine Professur qualifizieren. Darüber hinaus können weitere Leistungen eine Habilitation ersetzen – Aufschluss über die konkreten Regelungen an einer bestimmten Hochschule geben die Habilitationsordnungen. 

Der Weg hin zur Universitätsprofessur kann zwar unterschiedlich aussehen. In jedem Fall ist er aber lang, die Hürden sind hoch und die Chancen auf einen Lehrstuhl eher gering. Neben fachlichem Interesse, persönlicher Eignung sowie guten Kontakten und Mentor:innen erfordert er von Interessierten viel Geduld und Ausdauer.

Wer Karriere als Universitätsprofessor:in macht, macht keine schnelle Karriere – darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der das Ziel Universitätsprofessur vor Augen hat. Finanzielle Unsicherheit und Ortswechsel (ggf. auch Forschungsaufenthalte im Ausland) sollten ebenfalls eingeplant werden. 

Selbst wenn man die genannten Voraussetzungen erfüllt, bedeutet das nicht, dass man sein Ziel erreicht. Denn wird eine Professorenstelle frei, wird diese öffentlich ausgeschrieben. Empfehlungen von Fürsprecher:innen sind bei einer Bewerbung um eine Professur von Vorteil! Das Berufungsverfahren ist langwierig und streng reglementiert. Vom Bekanntwerden einer Vakanz bis zur Besetzung der Stelle können zwei Jahre vergehen.

Anstelle eines Vorstellungsgesprächs findet für einige wenige Auserwählte eine Probevorlesung vor einer Berufungskommission statt, das sogenannte „Vorsingen“. Nur wer hierbei am besten überzeugen kann, erhält den Ruf

Neben dem beschriebenen, herkömmlichen Berufungsverfahren bildet der Tenure Track einen eigenständigen Karriereweg hin zur Professur. Hierbei handelt es sich um einen Zusatz bei der Ausschreibung einer Juniorprofessur, der bei erfolgreich absolvierter Bewährungszeit die Umwandlung in eine lebenslange, ordentliche Professur garantiert – ohne weiteres Berufungsverfahren. Er soll jungen Wissenschaftler:innen eine planbare, berufliche Alternative bieten und dadurch gleichzeitig das gesamte Wissenschaftssystem stärken.

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Da ein Universitätsprofessorentitel für niemanden eine sichere Sache ist, ist es empfehlenswert, einen Plan B zur akademischen Laufbahn zu haben. Derzeit sind die Chancen auf eine Professorenstelle angesichts hoher Studienendenzahlen und neu geschaffener Professorenstellen vergleichsweise hoch, die Zahl der Professorenstellen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Zudem hat die Zahl der Mitbewerbenden mit Habilitation zuletzt deutlich abgenommen. Andererseits hat aber auch die Bedeutung der Habilitation als Voraussetzung für die Berufung abgenommen. Eine konkrete Aussage zu den Karriereperspektiven ist aber nur schwer möglich.

Wer sein Karriereziel erreicht und den Titel Universitätsprofessor:in erlangt hat, genießt nicht nur große Freiheiten in Bezug auf Forschung und Lehre, sondern auch den Status als Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit. Damit ist man unkündbar und darf sich nach der Emeritierung auf eine beachtliche Pension freuen.

Das Gehalt von verbeamteten Professor:innen setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt, der Familienzulage und zusätzlichen Leistungsbezügen. Es ist nach der W-Besoldung geregelt, die drei Besoldungsstufen umfassen: W1 für Juniorprofessuren, W2 und W3 für ordentliche Professuren. An HAWs wird in der Regel nach W2 bezahlt, an Universitäten dagegen gibt es deutlich mehr W3-Professuren. Das monatliche Durchschnittsgehalt von Professor:innen – Juniorprofessor:innen einbezogen – liegt bei durchschnittlich rund 6.500 Euro.

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